Kampfmittelräumung

Um das zufällige Auffinden von Kampfmitteln, etwa bei Bauarbeiten, weitestgehend zu verhindern, ist laut Bauordnung Nordrhein-Westfalen bereits im Baugenehmigungsverfahren die Überprüfung des zu bebauenden Grundstücks erforderlich.


Pyrotechnik

Informationen und Anträge zum Abbrennen von Feuerwerken und zum Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen