Kampfmittelräumung
Um das zufällige Auffinden von Kampfmitteln, etwa bei Bauarbeiten, weitestgehend zu verhindern, ist laut Bauordnung Nordrhein-Westfalen bereits im Baugenehmigungsverfahren die Überprüfung des zu bebauenden Grundstücks erforderlich.
Pyrotechnik
Informationen und Anträge zum Abbrennen von Feuerwerken und zum Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen
